Verein
[Über den Verein] [Satzung]
Satzung
Satzung des Vereins für Geschichte e.V. Pulheim
vom 25. Mai 1977 (in der Fassung vom 3. April 2003)
§ 1 - Name und Sitz
Der Verein für Geschichte e.V. ist ein Verein im Sinne der §§21ff. BGB. Er hat seinen Sitz in der Stadt Pulheim und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Berg-heim unter Nr.12 VR 540 eingetragen.
§ 2 - Ziele und Zweck
Der Verein für Geschichte e.V. verfolgt insbesondere folgende Ziele:
1) die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung der Geschichte des Pulheimer und linksrheinischen Kölner Raumes und ihre Einbettung in die territoriale und allgemeine Geschichte,
2) die Vermittlung der gewonnenen Forschungsergebnisse über die Geschichte dieses Raumes und die fachliche Beratung bei der Erhaltung und Pflege seiner geschichtlichen Zeugnisse.
§ 3 - Verwirklichung
Der Satzungszweck wird verwirklicht durch Veröffentlichungen in der Schriftenreihe "Pulheimer Beiträge zur Geschichte" (Jahrbücher und Sonderveröffentlichungen) sowie durch Vorträge, Besichtigungsveranstaltungen, Exkursionen und Ausstellungen.
§ 4 - Mitgliedschaft
Mitglied des Vereins für Geschichte e.V. kann jede geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person werden.
Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand und dessen Aufnahmeerklärung erworben.
Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluß. Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres zu erfolgen.
Der Ausschluß muß durch die Mitgliederversammlung erfolgen und setzt grob vereinsschädigendes Verhalten voraus.
§ 5 - Ehrenmitgliedschaft
Personen, die sich um den Verein für Geschichte e.V. verdient gemacht oder in besonderem Maße im Sinne der Bestimmungen des § 3 gewirkt haben, kann mit ihrem Einverständnis durch die Mitgliederver-sammlung die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt werden.
Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Mitglieder.
§ 6 - Beitrag
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist spätestens bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen.
§ 7 - Organe
Die Organe des Vereins für Geschichte e.V. sind:
a) die Mitgliederversammlung
b) der Vorstand.
§ 8 - Mitgliederversammlung
Zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder berechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden vom Vorstand einberufen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, ferner innerhalb von vier Wochen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragt.
Der Vorstand setzt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung jedem Mitglied bekanntzugeben.
Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.
Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muß.
Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Darüber hinaus hat sie jeweils für ein Jahr zwei Kassenprüfer zu wählen.
Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Für eine Änderung der Satzung und die Zuerkennung der Ehrenmitgliedschaft ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.
§ 9 - Vorstand
a) Der Vorstand besteht aus:
dem Vorsitzenden,
dessen Stellvertreter,
dem Kassenführer (Schatzmeister),
dem Schriftführer.
b) Die Wahl erfolgt für vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur gültigen Neuwahl im Amt.
c) Vertreter des Vereins für Geschichte e.V nach außen ist der Vorstand.
d) Mindestens einmal im Jahre haben in der Mitgliederversammlung der Vorsitzende einen Tätigkeitsbericht und der Kassenführer (Schatzmeister) einen Kassenbericht zu erstatten.
e) Der Vorstand beruft entsprechend den Zielen des Vereins für Geschichte e.V. geeignete Mitglieder zu Arbeitsbesprechungen.
§ 10 - Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 - Auflösung
Die Auflösung des Vereins für Geschichte e.V. kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluß bedarf einer Dreiviertelmehrheit. Gleichzeitig sind zwei Liquidatoren zu bestellen.
§ 12 - Gemeinnützigkeit
Der Verein für Geschichte e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
Sie erhalten insbesondere bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keinerlei Vermögenszuwendungen. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen an die Stadt Pulheim (Stadtarchiv), und zwar mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung zu verwenden.
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