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Zwangssterilisation
von Insassen der Provinzial-Arbeitsanstalt in Brauweiler
in der NS-Zeit
Auszug (ohne Anmerkungen) aus:
Josef Wißkirchen: Stadt Pulheim - Geschichte ihrer Orte von 1914 bis zur Gegenwart, Pulheim 1992 (Das Buch ist im Buchhandel erhältlich)
Neue Aufgaben waren mit dem "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" vom 14. Juli 1933 auf die Brauweiler Anstalt zugekommen. Ideologische Grundlage dieses Gesetzes war die Überzeugung, daß der moderne Sozialstaat das "natürliche" Gesetz des Daseinskampfes, das nur den Starken und Gesunden am Leben lasse, außer Kraft setze und durch seine "Sucht, auch das Schwächlichste, ja Krankhafteste um jeden Preis zu retten", eine Verschlechterung des Erbgutes und damit die rassische Degeneration des Volkes herbeiführe. Um dem entgegenzuwirken, ermöglichte das Erbgesundheitsgesetz die Zwangssterilisierung "erbkranker" Personen; dazu zählten laut Gesetz Personen, die an folgenden Krankheiten litten: angeborener Schwachsinn, Schizophrenie, manisch-depressives Irresein, Epilepsie, Veitstanz, erbliche Blindheit und Taubheit, schwere körperliche Mißbildungen; ferner auch Personen, die an "schwerem Alkoholismus" litten.
Auf der Grundlage dieses Gesetzes sind bis zum Kriegsbeginn 1939 417 männliche und weibliche Insassen der Brauweiler Anstalt in der chirurgischen Abteilung der Universitätsklinik in Köln-Lindenthal ("Lindenburg") sterilisiert worden. Bis zum Kriegsende 1945 dürften schätzungsweise noch weitere 100 bis 150 Personen hinzugekommen sein. Die Gesamtzahl der Brauweiler Sterilisierungsfälle dürfte damit bei ca. 550 liegen.
Konkret ging diese Sterilisierung, falls nicht in einigen wenigen Ausnahmefällen der Sterilisand oder sein gesetzlicher Vertreter selbst den Antrag auf Unfruchtbarmachung stellte, folgendermaßen vor sich: Der Brauweiler Anstaltsdirektor Bosse, im Zusammenwirken mit dem begutachtenden Anstaltsarzt Dr. Armin Tillis, brachte "erbkrankverdächtige" Anstaltsinsassen zur Anzeige beim Amtsarzt des Landkreises Köln, Herrn Med.Rat Dr. Schrammen; durch Gesetz waren sie dazu - wie übrigens auch jeder niedergelassene Arzt - verpflichtet. Der Amtsarzt stellte dann beim Erbgesundheitsgericht in Köln den Antrag auf Unfruchtbarmachung. Das Erbgesundheitsgericht, bestehend aus einem Richter, einem beamteten und einem weiteren, mit der Erbgesundheitslehre vertrauten Arzt, entschied dann über die Durchführung des Eingriffs. Hierzu wurden in der Brauweiler Anstalt Gerichtstermine abgehalten, zu denen die in Frage kommenden Personen - notfalls unter Zwangsanwendung - vorgeführt wurden.
Die Sterilisanden wurden dann in der Mehrzahl, d. h. soweit Fluchtgefahr bestand, in die geschlossene Nervenklinik der Kölner Universitätsklinik eingeliefert, von wo sie zur Operation in die chirurgische Abteilung gebracht wurden, um danach sofort wieder in die Nervenklinik zurückverlegt zu werden. Man separierte sie auf diese Weise strikt von allen übrigen Patienten. Nach der Genesung wurden sie wieder in die Brauweiler Anstalt gebracht, wo sie noch mindestens zwei weitere Wochen bis zu ihrer Entlassung in Haft gehalten wurden.
Welche Indikationen für die Sterilisation haben in Brauweiler eine besondere Rolle gespielt? Im September 1933, unmittelbar nach dem Erlaß des Erbgesundheitsgesetzes, benannte der Brauweiler Anstaltsarzt folgende Personengruppen unter den Anstaltsinsassen, die für eine Sterilisation in Frage kämen (insgesamt ca. 100): "1. angebotene Schwachsinnige, 2. einige Schizophrene (Jugendirresein)..., 3. chronische Alkoholiker in geringer Zahl, 5. Psychopathen, falls die Praxis der Erbgesundheitsgerichte (...) dahingehend entscheiden würde, daß moralische Minderwertigkeit und Haltlosigkeit dem Schwachsinn gleichzusetzen sei." (Das letztgenannte Kriterium eröffnete den Erbgesundheitsgerichten einen äußerst weiten Ermessensspielraum.)
Die tatsächliche Verteilung war dann jedoch offenkundig eine andere: Bis Anfang Oktober 1934 wurden in Brauweiler zur Anzeige gebracht: 5 Frauen wegen angeborenem Schwachsinn, 1 Frau wegen Schizophrenie und 55 Männer sowie 1 Frau wegen schwerem Alkoholismus. Offensichtlich war in Brauweiler der Anteil der Alkoholabhängigen unter den Sterilisanden außergewöhnlich hoch und stellte die deutliche Mehrheit dar. Verschiedene Indizien sprechen dafür, daß nicht nur aus der gesamten Rheinprovinz, sondern teilweise auch aus Württemberg und Baden Trinker nach Brauweiler eingewiesen und hier der Sterilisation zugeführt wurden.
Die Frage, in welchem Umfange es sich um freiwillige oder um Zwangssterilisierungen handelte, läßt sich aus den ausgewerteten Quellen zwar zahlenmäßig nicht exakt beantworten, man wird jedoch davon ausgehen müssen, daß zu einem sehr hohen Prozentsatz Zwang vorlag. Einige wenige mögen sich zwar "freiwillig" mit der Sterilisierung einverstanden erklärt haben, aber sie standen dabei vor der Alternative, entweder lebenslang in der Arbeitsanstalt in Verwahrung zu bleiben oder nach durchgeführter Operation entlassen werden zu können. Um diesen "freiwilligen" Sterilisanden die ihnen vom Gesetz eröffnete Möglichkeit der nachträglichen Rücknahme des Sterilisierungsantrages zu nehmen, ging man dazu über, daß die Anstaltsleitung und der Amtsarzt sich ihrem Antrag "vorsorglich" anschlossen und damit die Möglichkeit zur Zwangssterilisierung eröffneten. In der Regel, wohl zu über 90 Prozent, gingen die Anzeigen und Anträge auf Sterilisierung von der Anstaltsleitung und dem Amtsarzt aus.
Nach ergangenem Entscheid des Erbgesundheitsgerichtes konnte der zuständige Amtsarzt einen sich zur Wehr setzenden Sterilisanden "von der Polizei mit Gewalt auf den Operationstisch legen lassen". Die Einschaltung der geschlossenen Kölner Nervenklinik bei der Durchführung der Sterilisation spricht hier auch eine deutliche Sprache.
Der Anteil der Personen, die sich bis zuletzt zur Wehr setzten, dürfte unter den Frauen besonders hoch gewesen sein, war doch für sie der Eingriff von besonderer Tragweite und mit erheblichen Risiken verbunden. Bei den Männern konnte die Sterilisierung durch einen einfachen Schnitt, bei dem die Samenleiter durchtrennt wurden (Vasoresektion), bewerkstelligt werden; bei den Frauen jedoch mußte die Bauchdecke tief geöffnet werden, um den Eileiter zu entfernen (Salpingektomie), was in jedem Falle eine schwere Operation darstellte.
Man schätzt, daß von 1934 bis 1945 etwa 400.000 Menschen sterilisiert worden sind, etwa die Hälfte von ihnen waren Frauen. (Der niedrige Frauenanteil in Brauweiler - knapp 9% - ist untypisch.) "Schätzungsweise 5000 Menschen starben infolge der Sterilisation, davon 90% Frauen. Viele von ihnen starben deshalb, weil sie sich bis hin auf den Operationstisch gegen die Sterilisation wehrten und sich auch nach der Operation gegen das Geschehene auflehnten. Eine unbekannte, aber beträchtliche Zahl von Menschen, hauptsächlich Frauen, beging wegen der Sterilisation Selbstmord."
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