Satzung des Vereins für Geschichte e.V. Pulheim


Satzung vom 25. Mai 1977 (in der Fassung vom 24. September 2014)

  • 1 - Name und Sitz
    Der Verein für Geschichte e.V. ist ein Verein im Sinne der §§21ff. BGB. Er hat seinen Sitz in der Stadt Pulheim und ist im Vereinsregister des Amtsgerichts Bergheim unter Nr. 12 VR 540 eingetragen.
  • 2 - Gemeinnützigkeit
    1) Der Verein für Geschichte e.V. Pulheim mit Sitz in Pulheim verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    2) Zweck des Vereins ist die wissenschaftliche Erforschung und Darstellung der Geschichte des Pulheimer und linksrheinischen Kölner Raumes und ihre Einbettung in die territoriale und allgemeine Geschichte sowie die Vermittlung der gewonnenen Forschungsergebnisse über die Geschichte dieses Raumes und die fachliche Beratung bei der Erhaltung und Pflege seiner geschichtlichen Zeugnisse.

    3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veröffentlichungen in der Schriftenreihe „Pulheimer Beiträge zur Geschichte“ (Jahrbücher und Sonderveröffentlichungen) sowie durch Vorträge, Besichtigungsver-anstaltungen, Exkursionen und Ausstellungen.

    4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

    5) Mittel des Vereins dürften nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

    6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    7) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Pulheim (Stadtarchiv), die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

 

  • 3 - Mitgliedschaft
    1) Mitglied des Vereins für Geschichte e.V. kann jede geschäftsfähige natürliche und jede juristische Person werden.

    2) Die Mitgliedschaft setzt einen schriftlichen Aufnahmeantrag gegenüber dem Vorstand voraus. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme nach freiem Ermessen. Die Entscheidung muss nicht begründet werden.

    3) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt oder Ausschluss. Der Austritt hat durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand zum Ende des Geschäftsjahres zu erfolgen. Der Ausschluss setzt einen wichtigen Grund voraus und muss durch die Mitgliederversammlung erfolgen.

 

  • 4 - Ehrenmitgliedschaft
    1) Personen, die sich um den Verein für Geschichte e.V. verdient gemacht oder in besonderem Maße im Sinne der Bestimmungen des § 3 gewirkt haben, kann mit ihrem Einverständnis durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft zuerkannt werden.

    2) Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Mitglieder.

 

  • 5 - Beitrag
    Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er ist spätestens bis zum 31. März des laufenden Jahres zu zahlen.

 

 

  • 6 - Organe
    Die Organe des Vereins für Geschichte e.V. sind:
    1) die Mitgliederversammlung
    2) der Vorstand.

 

  • 7 - Mitgliederversammlung
    1) Zur Teilnahme an einer Mitgliederversammlung sind ordentliche Mitglieder sowie Ehrenmitglieder berechtigt. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

    2) Ordentliche Mitgliederversammlungen finden mindestens einmal im Jahr statt. Sie werden vom Vorstand einberufen.

    3) Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden vom Vorstand nach Bedarf einberufen, ferner innerhalb von vier Wochen dann, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies mit schriftlicher Begründung beantragt.

    4) Der Vorstand setzt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung fest. Die Einladung zur Mitgliederversammlung ist schriftlich mindestens zwei Wochen vor der Versammlung unter Angabe der Zeit, des Ortes und der Tagesordnung jedem Mitglied bekanntzugeben.

    5) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet.

    6) Über die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu führen, das vom Vorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Vorstandes unterzeichnet werden muss.

    7) Der Mitgliederversammlung obliegt insbesondere die Wahl und die Entlastung des Vorstandes. Darüber hinaus hat sie jeweils für ein Jahr zwei Kassenprüfer zu wählen.

    8) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Für eine Änderung der Satzung und die Zuerkennung der Ehrenmitgliedschaft ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

 

  • 8 - Vorstand
    1) Der Vorstand besteht aus:
    dem Vorsitzenden,
    dessen Stellvertreter,
    dem Kassenführer (Schatzmeister),
    dem Schriftführer.

    2) Die Wahl erfolgt für vier Jahre. Wiederwahl ist zulässig. Der Vorstand bleibt bis zur gültigen Neuwahl im Amt.

    3) Vertreter des Vereins für Geschichte e.V nach außen ist der Vorstand.

    4) Mindestens einmal im Jahre haben in der Mitgliederversammlung der Vorsitzende einen Tätigkeitsbericht und der Kassenführer (Schatzmeister) einen Kassenbericht zu erstatten.

    5) Der Vorstand beruft entsprechend den Zielen des Vereins für Geschichte e.V. geeignete Mitglieder zu Arbeitsbesprechungen.

 

  • 9 - Geschäftsjahr
    Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

  • 10 - Auflösung
    Die Auflösung des Vereins für Geschichte e.V. kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Der Auflösungsbeschluss bedarf einer Dreiviertelmehrheit der anwesenden Mitglieder. Gleichzeitig sind zwei Liquidatoren zu bestellen.