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  | Vor 60 Jahren: Der Flüchtlingsstrom erreicht das Stadtgebiet Pulheim |
Am 15. September 1946 fanden die ersten Gemeinderatswahlen nach dem Zweiten Weltkrieg statt. Damit wurde ein wichtiger Grundstein gelegt für die demokratische Entwicklung unseres Landes. Die Probleme damals waren immens. Die folgenden Auszüge aus dem Buch „Stadt Pulheim: Geschichte ihrer Orte“ von Josef Wißkirchen erinnern daran:
Flüchtlingsstrom und allgemeine Notlage Zu den vordringlichsten Problemen der neuen Gemeindeverwaltungen gehörten die Wohnungsnot und der bedrohliche Mangel an Lebensmitteln, Kleidung und Schuhwerk. Im Oktober 1945 fand auf Anordnung der Militärregierung eine Sammlung von Kleidungsstücken, Decken, Haushaltswäsche und Schuhen statt, und zwar in Form einer Zwangsabgabe Die aufgebrachten Bestände waren für die zurückkehrenden Kriegsgefangenen und für die aus der Sowjetischen Besatzungs-Zone hereinströmenden Flüchtlinge bestimmt. Im August 1945 hatten die Briten die meisten Städte und Kreise ihrer Besatzungszone, darunter auch den Kölner Raum, für die Flüchtlinge gesperrt, da hier zuviel Wohnraum durch den Bombenkrieg zerstört war. Hauptaufnahmegebiete für die ersten Flüchtlinge wa¬ren deshalb agrarische Länder wie Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern, in Nordrhein-Westfalen das östliche Westfalen. Die Dörfer in der Kölner Region, in denen bereits vorher viele Kölner vor dem Bombenkrieg Schutz und Unterkunft gesucht hatten, wurden von der britischen Militärregierung allerdings dazu verpflichtet, neue Evakuierte aus der zerbombten Metropole aufzuneh¬men. So gab es im Amt Weiden am 1. April 1945 2.325 „Ortsfremde“, zum überwiegenden Teil Evakuierte aus Köln; bis zum 31. Dezember 1945 stieg die Zahl der Evakuierten auf 3.008, die damit 16,7 % der Gesamtbevölkerung ausmachten. Deutlich niedriger waren die Zahlen im Amt Pulheim; am 1. April 1945 gab es hier 106 Ortsfremde, am 31. Dezember 1945 schließlich 338 Evakuierte. Im Amt Weiden waren zunächst und vor allem die Orte Weiden, Junkersdorf und Lövenich betroffen. Seit Frühjahr 1946 wurde aber auch die Gemeinde Brauweiler verstärkt zur Aufnahme von Evakuierten verpflichtet. Am Montag, dem 8. April 1946, traf eine erste Gruppe von Evakuierten in Brauweiler ein (insgesamt 150), weitere folgten am 15. und 23. April. Sie wurden zunächst notdürftig in einer Baracke am Richthofenplatz (heute: Konrad-Adenauer-Platz) untergebracht. Von dort wurden sie dann in die einzelnen von der Gemeindeverwaltung ermittelten Quartiere geleitet. Die Ortsbevölkerung wurde aufgerufen, nicht benötigte Möbelstücke u.ä. zur Verfügung zu stellen. Auf Beschluß des Gemeinderates wurde am 25. Juni 1946 in Brauweiler ein Flüchtlingsausschuß gegründet, dessen Aufgabe "die Erfassung, Seßhaftmachung und Betreuung der der Gemeinde Brauweiler zugewiesenen Flüchtlinge und Evakuierten" war. Die Leitung übernahm Dr. Hans Stubner. Die Betreuung erfolgte in Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsorganisationen der Kirchen (Caritas, Diakonisches Werk) und der Parteien. Bei einer Büchsensammlung der Zivilgemeinde Brauweiler kamen 3.066,84 RM zusammen, eine Haussammlung der Brauweiler Caritas am 31.8./1.9.1946 erbrachte 10.861,- RM.
 Barackenunterkunft für Flüchtlinge
Wohl im September 1946 kamen dann die ersten (SBZ-)Flüchtlinge, insgesamt 220, in die Gemeinde Brauweiler. In der Küche des Brauweiler Pfarrheims wurde unter der Leitung der Ordensschwestern der Pfarre für sie gekocht. Die Gemeindeverwaltung bemühte sich um die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum, um die Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen. Aber es dauerte bis zum Herbst 1948, bis auf dem Gelände der Arbeitsanstalt, an der Von-Werth-Straße, für sechs Flüchtlingsfamilien eine große Wohnbaracke, die sich während des Krieges in der Brauweiler Hauptschaltanlage des RWE befunden hatte, wieder aufgebaut war. Das RWE hatte diese Baracke der Gemeinde unter der Bedingung kostenlos überlassen, daß keine Werkswohnungen mit Flüchtlingen belegt wurden. Brauweiler war 1946 besonders stark durch Zuweisungen von Evakuierten und Flüchtlingen betroffen. Am 27. September 1946 richtete deshalb der Gemeinderat an das Amt Weiden die Bitte, "bei zuständigen Stellen zu erwirken, daß die Orte der Gemeinde Brauweiler vorläufig von einer Flüchtlingszuweisung verschont bleiben, da infolge des Zuzugs nach Bombenangriffen von Köln, der nicht in die Heimat zurückkönnenden entlassenen Kriegsgefangenen sowie durch das Polenlager und den damit zusammenhängenden Wohnungsbeschlagnahmungen, sowie der bisher rund 350 (!) zugewiesenen Flüchtlinge die Orte der Gemeinde so stark belegt sind, daß eine weitere Zuweisung von Flüchtlingen nicht tragbar ist." Am 15. Ok¬tober 1946 schließlich beschloß die Brauweiler Gemeindevertretung, "solange die umliegenden Orte und die reichen Dörfer im Vorgebirge noch keine Flüchtlinge aufgenommen haben oder nicht den Prozentsatz an Flüchtlingen (13 %), ihrer Einwohnerzahl entsprechend, erreicht haben, keine Flüchtlinge mehr aufzunehmen und jedem den Zuzug zur Gemeinde zu sperren, es sei denn, daß der Ernährer der Familie oder der Sohn, der seine alten Eltern unterstützen muß, zurückkommt. Letztere müssen aber über das Flüchtlingslager Brühl gehen. Des weiteren wehrt sich die Gemeinde Brauweiler gegen die in Aussicht genommene Zuweisung von Kölner Evakuierten, und zwar so lange, bis die Landgemeinden Köln (Vororte) genauso belegt sind wie Brauweiler." Die katholische Caritas half mit gesammelten Geld- und Lebensmittelspenden, die schlimmste Not zu lindern, der evangelische Pfarrer konnte Lebensmittel und Kleidungsstücke aus einer schwedi¬schen Hilfsaktion verteilen. In einem Bettelbrief an die Militärregierung des Landkreises Köln in Frechen schreibt der Brauweiler Pfarrer Paul Tücking: "Von den Flüchtlingen, die in den letzten Wochen in Brauweiler angelangt sind, sind manche nicht im Be¬sitze der allernotwendigsten Dinge zum Leben. Sehr viele haben vor allem keine brauchbaren Schuhe mehr. Eine Reihe von Kindern ist genötigt, barfuß zu gehen. Auch eine größere Anzahl von einheimischen Kindern hat keine Schuhe. In den Sommermonaten machte es nichts aus, wenn sie mit bloßen Füßen umherliefen. Bei der bald einsetzenden Kälte wird dies aber nicht mehr möglich sein.(...) Erkältungen und schlimmere daraus entstehende Krankheiten werden die unabwendbare Folge sein. Bei der Unterernährung der Kinder ist zu befürchten, daß sehr schwere Übel sich zeigen werden." Die Militärregierung zeigte zwar guten Willen, aber konnte nicht helfen: "Im Augenblick sind in Bezug auf die Verteilung von Kinderschuhen die gleichen Schwierigkeiten überall." In einem Bittbrief vom 21. November 1946 wandte sich Pfarrer Tücking an katholische Kirchengemeinden in den USA und schilderte die allgemeine Not und insbesondere die der Flüchtlinge: "Die armen Menschen sind oft nur mit den allernotwendigsten Kleidungsstücken und dem allerdürftigsten Hausrat hier angekommen. Manche von ihnen waren ganz ausgeplündert und hatten nur das, was sie auf dem Leibe trugen. Neue Kleidungsstücke und Schuhe sind nicht zu bekommen. Die hiesige Bevölkerung hat in der langen Kriegszeit und in den Nachkriegsjahren ihre Bestände fast ganz aufgebraucht und kann kaum noch etwas abgeben. Dazu kommt, daß die Lebensmittellage zur Zeit schlecht ist und einer Katastrophe zuzutreiben droht.(...) Zur Kennzeichnung der Lage möchte ich nur angeben, daß Eier gar nicht zu haben sind, Fleisch und Fett nur in allergeringsten Mengen, Hülsenfrüchte und Nährmittel fehlen ganz, oft sogar das Brot. Großer Mangel ist an Schuhen, Strümpfen und warmer Unterwäsche. Im Namen der armen Flüchtlinge und anderer Armen bitte ich herzlich um Hilfe." Die Gemeinden des Amtes Pulheim standen vor ähnlichen Problemen wie Brauweiler. Am 7. Juni 1946 erstattete Amtsbürgermeister Johannes Wolff dem Pulheimer Amtsrat "Bericht über die Flüchtlingsfürsorge": "Er erwähnte, daß in Stommeln und Geyen keine Schwierigkeiten in der Unterbringung zu verzeichnen waren. In Sinnersdorf konnten die Schwierigkeiten behoben werden. Weiter wies der Vorsitzende darauf hin, daß weitere Flüchtlinge angesagt sind und schon jetzt Vorkehrungen und Maßnahmen in Bezug auf Un¬terbringung getroffen werden müssen. Es soll die 'Gemeinschaftsverpflegung' eingeführt werden." Das Amt Pulheim erwarb für diesen Zweck vier Feldküchen, die nach Bedarf den einzelnen Gemeinden zur Verfügung gestellt wurden. Am 22. November 1946 forderte der Pulheimer Amtsrat, weitere Zuweisungen von Flüchtlingen abzustoppen; er wies darauf hin, daß die "Ernährungslage kritisch" sei und "daß im hiesigen Amtsbezirk ca. 1545 Flüchtlinge untergebracht wor¬den sind." Hinzu kämen noch die "Heimatlosen", womit man ehemalige Soldaten meinte, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkonnten oder keine Familienangehörigen mehr besaßen. Bis zum 20. Dezember 1946 stieg die Zahl der Flüchtlinge im Amt Pulheim auf 1618. Bei einer Gesamteinwohnerzahl von nunmehr ca. 10.000 entsprach das einem Anteil von Evakuierten und Flüchtlingen in Höhe von mehr als 16 %. Trotzdem gelang es im Amt Pulheim, die Flüchtlinge ohne Einrichtung eines Durchgangslagers unterzubringen. Ende Dezember 1946 konnten noch zusätzlich 1000 Zentner Brennholz beschafft werden, die kostenlos an die Flüchtlinge verteilt wurden. Gleichzeitig hoffte man einen angemessenen Anteil der 7500 Paar Schuhe zu erhalten, die dem gesamten Land¬kreis Köln zugeteilt worden waren. Vor allem im Ort Pulheim wuchs die Wohnungsnot infolge des Zuzugs von Vertriebenen derart, daß die Gemeindevertretung im April 1947 von unhaltbaren Zuständen sprach und bei der Gemeinnützigen Wohnungsgesellschaft für den Landkreis Köln die Bereitstellung von mindestens 20 "Stahlhäusern" beantragte. Seit Oktober 1947 lehnte die Amtsverwaltung Pulheim es ab, noch weitere "Flüchtlinge aus dem Stadtkreis Köln" (Evakuierte) in den Amtsbezirk aufzunehmen. Aus vielen Ländern trafen damals von humanitären Organisationen gesammelte Hilfsgüter in Deutschland ein, die dann über Wohlfahrtsorganisationen, z.B. die Caritas oder das Diakonische Werk, an Bedürftige verteilt wurden. Von besonderer Bedeutung für die Linderung der schlimmsten Not wurden die CARE-Pakete aus den Vereinigten Staaten, benannt nach der 1946 gegründeten Cooperative for American Remittance to Europe, einer Vereinigung zur Organisa¬tion von Hilfssendungen aller Art an die unter Kriegsfolgen lei¬dende Bevölkerung Europas. Weihnachten 1948 konnte die Caritas an 43 Familien in Brauweiler, 5 Familien in Dansweiler und 7 Familien in Freimersdorf wertvolle Spenden verteilen: Socken, Spielzeug, Strangwolle, Kinderschuhe, Kindermäntel, Kleidchen, Wäsche, Mehl, vor allem aber Büchsenfleisch u.a.m. Aus einem Brauweiler Dankschreiben vom 17. Mai 1948, also kurz vor der Währungsreform geschrieben, geht hervor, was solche Gaben für manche Familie bedeuteten: "Lieber Spender! Es war für mich eine besonders große Freude, als am Samstag vor dem ho¬hen Pfingst¬feste Hochw. Herr Pfarrer Tücking (...) zu mir kam und mir aus Ihrem lieben Spendenpaket eine Büchse Fett und eine Büchse Nudelsuppe überbrachte. Was eine solche Spende für meine Familie bedeutet, kön¬nen Sie sich wohl schwer vorstellen(...). Gerne würde ich Ihnen durch eine Gegenleistung danken, aber was und wie; denn als Heimkehrer aus russischer Gefangenschaft (August 47) und z.Z. in ärmsten Verhältnissen lebend, friste ich mit meiner Frau und zwei kleinen Kindern, 3 und 6 Jahre, das Leben. Trotzdem meine Frau und ich arbeiten - meine Frau (als Zeitungsträgerin), ich selbst als Hilfsarbeiter bei der Besatzungsbehörde(...) - sind wir nicht in der finanziellen Lage, das Bitternotwendigste für das Leben auf dem schwarzen Markt zu kaufen, und was auf den Lebensmittelkarten gegen Normalpreis steht, ist oft nicht zu bekommen, da nicht vorhanden, z.B. Kartoffeln, Fleisch, Fett und Nährmittel." Am 31. Dezember 1946 wurden im Amt Pulheim 737 Flüchtlinge und 1.036 Evakuierte aus den zerbombten Städten gezählt; ein Jahr später, am 1. Januar 1948, waren es 2094 Evakuierte und 980 Flüchtlinge. Bemerkenswert ist, daß es sich bei den Flüchtlingen im Amt Pulheim offenbar ausschließlich um solche aus der "Ostzone" (SBZ) handelte, also nicht um Heimatvertriebene aus den Gebieten östlich von Oder und Neiße. Von den 2094 Evakuierten Anfang 1948 kamen 1.633 aus Köln und 461 aus der britischen, amerikanischen und französischen Zone. Viereinhalb Jahre später, am 1. Juli 1952, lebten im Amt Pulheim 1.464 Flüchtlinge und 547 Evakuierte, in der Gemeinde Brauweiler 828 Flüchtlinge und 1.439 Evakuierte (bei 5.538 Einwohnern) - das waren 40,9 % der Gesamtbevölkerung. Um diese Menschen unter¬bringen zu können, mußte jeder verfügbare Wohnraum ge¬nutzt und mit anderen Menschen geteilt werden. Viele, die es nicht freiwillig taten, wurden von der Gemeindeverwaltung gezwun¬gen, Flüchtlingen Teile ihrer Wohnung zur Verfügung zu stellen. Im Amt Pulheim waren zwar nur 2,9 % des Wohnraums durch Kriegseinwirkung zerstört worden, durch den Zuzug von Evakuierten und Flüchtlingen bzw. Vertriebenen war jedoch bis 1948 die Bevölkerung um mehr als 35 % gestiegen. 1939 waren auf jeden Wohnraum 1,07 Personen gekommen, am 1. April 1948 waren es 1,5 Personen; jeder Person standen 5,66 qm Wohnfläche zur Verfügung. Am 1. August 1948 waren 93 Familien in der Liste der Wohnungssuchenden als "dringend" eingestuft. Wie katastrophal damals landesweit die Wohnungsnot war, läßt sich daraus entnehmen, was von den in den einzelnen Kreisen eingerichteten Kreiswohnungsämtern als "Wohnungsnotstand" anerkannt wurde: Barackenunterkunft, Zusammenleben von Personen mit ansteckenden Krankheiten ohne ausreichenden Wohnraum, Unterbringung von Familien mit vier und mehr Personen in einem Raum, Unterbrin¬gung in einsturzgefährdeten Häusern. Im gesamten Landkreis Köln befanden sich am 29. Oktober 1946 insgesamt 7.163 Flüchtlinge, was 5,56 % der Gesamtbevölkerung ent¬sprach ; am 1. August 1947 waren es 7.786 (= 5,8 %), bis zum 1. August 1949 stieg die Zahl auf 11.172 (= 7,7 %). Zur Durchsetzung der von den Wohnungsämtern der Ge¬meinden ange¬ordneten Wohnbelegungen waren diese zur Zwangsvollstreckung berechtigt; im Weigerungsfalle konnten Geldstrafen bis zu 1.000 RM verhängt werden. Falls zwischen Wohnungseigentümer und Zugewiesenem kein privatrechtlicher Mietvertrag zu¬stande kam, konnten die Wohnungsämter einen Zwangs¬mietvertrag verfügen. Für die Klärung von Streitfällen wurde bei der Kreisverwaltung eine Beschwer¬destelle in Wohnungssachen eingerichtet. Die unnatürlich beengten Wohnverhältnisse und die schlechte Versorgungslage führten zu einem er¬schreckenden Anstieg von Tbc-Erkrankungen. Im Amt Weiden, wozu u.a. die Orte Brauweiler, Dansweiler und Sinthern gehörten, war die Situation ähnlich wie im Amt Pulheim. Von Januar 1942 bis August 1948 hatte sich die Einwohnerzahl um mehr als 31 % erhöht. Das bedeutete eine verschärfte Wohnungsnot, da im Krieg Hunderte von Häusern - vor allem in Weiden, Lövenich und Junkersdorf - zer¬stört worden waren. Noch 1948 lagen ca. 80 zerstörte Häuser darnieder, ohne daß mit ihrem Wiederaufbau begonnen worden wäre. Hinzu kam, daß ca. 9 % der zur Verfügung stehenden Wohnungen, und zwar die schönsten und größten, von der Militärregierung beschlagnahmt worden waren (vor allem in Weiden und Junkersdorf). Die Zahl der Wohnungssuchenden im Amt Weiden umfaßte im August 1948 626 Familien mit 1.667 Personen, davon wurden 344 Familien mit 985 Personen in der Dringlichkeitsstufe I geführt. In 80 dieser Familien herrschte außerdem Tbc, in mehreren sehr beengt lebenden Großfamilien gab es gleich mehrere Tbc-Fälle. Im Amt Weiden standen jedem Einwohner 6,5 qm Wohn¬raum zur Verfügung, das waren 1,23 Personen pro Raum - auch dies ein Indiz für die insgesamt katastrophale Wohnungslage. - Für die weitere Entwicklung der Flüchtlingszuwanderung sei auf den tabellarischen Anhang verwiesen. Die ersten Jahre nach 1945 waren nach der Erinnerung der Menschen schlimmer als selbst die Kriegsjahre. Das gilt in besonderem Maße für Flüchtlinge und Heimat¬vertriebene. Sie durchlitten Jahre der psychischen Entwurzelung und der physischen Not. Ca. 14,5 Millionen Menschen mußten sich unter unsäglichen Mühen in langen Flüchtlingstrecks aus ihrer Heimat - aus den deutschen Ostgebieten (Hinterpommern, Ost- und Westpreußen, Schlesien, aber auch aus der Tschechoslowakei und Staaten des Balkan - auf den Weg nach Westen machen, mit ein paar Habseligkeiten in einem Köfferchen oder Rucksack. Etwa 2 Millionen von ihnen fanden dabei den Tod. Im Westen kamen die Überlebenden in ein zerbombtes Land, in dem es keine Arbeit gab - infolge des Krieges und weil die in Potsdam beschlossene Demontage industrieller Anlagen eine wirtschaftliche Gesundung unmöglich machte. Viele von den Vertriebenen haben heute in der Stadt Pulheim eine neue Hei¬mat gefunden, und insofern ist die Geschichte ihrer Flucht und Vertreibung auch ein wesentlicher Bestandteil der jüngeren Stadtgeschichte. Nicht unerwähnt soll in diesem Zusammenhang die Charta bleiben, die die Heimatvertriebenen am 5. August 1950 in Stuttgart verabschiedet haben. Darin heißt es: "1. Wir Hei¬matvertriebenen verzichten auf Rache und Vergeltung. Dieser Entschluß ist uns ernst und heilig im Gedenken an das unendliche Leid, welches im besonderen das letzte Jahrzehnt über die Menschheit ge¬bracht hat. 2. Wir werden jedes Beginnen mit allen Kräften unterstützen, das auf die Schaffung eines geeinten Europas gerichtet ist, in dem die Völker ohne Furcht und Zwang leben können." In diesen Worten leuchtet zum ersten Mal die Vision eines eu¬ropäischen Hauses für alle europäischen Völker auf, die seit den Veränderungen in Osteuropa die Hoffnungen vieler Menschen beflügelt. JW
(4/30/06)
  | Zweifacher Gestapomord 1945 an der Donatusstraße in Brauweiler |
Seit 1942 wurde der sogenannte „Zellenbau“ in der Brauweiler Provinzial-Arbeitsanstalt von der Kölner Gestapo als Gefängnis und zu Verhören genutzt. Seit September 1944 war hier das berüchtigte Gestapokommando Kütter stationiert. Zu seinen Opfern gehörten vor allem zahlreiche Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen aus dem Bereich der ehemaligen Sowjetunion, sogenannte „Ostarbeiter/innen“. Im „verschärften Verhör“ wurden sie auf schreckliche Weise mißhandelt. Unabhängig davon, was sie sich zuschulden hatten kommen lassen, wurden sie alle exekutiert; in der Sprache der Nazis nannte man das „Sonderbehandlung“ oder „staatspolizeiliche Maßnahme“.
 Liste mit den Namen von sechs jungen „Ostarbeiterinnen“ in Brauweiler Gestapohaft; gegen sie „werden staatspolizeiliche Maßnahmen zur Anwendung gebracht“, d. h. sie werden exekutiert. – Nach der Erschießung von Nina Sawina und Vera Suchowerkowa am 14. Februar 1945 in Brauweiler notiert der Gestapobeamte Hirschfeld, daß sie „verstorben“ seien.
Zwei von ihnen, die beiden russischen Mädchen Nina Sawina und Vera Suchowerkowa, wurden in einer Nacht-und-Nebel-Aktion in der Dunkelheit des Abends am 14. Februar 1945 an der Donatusstraße hinterrücks erschossen, und zwar in Höhe der ehemaligen Kiesgrube der Anstalt, wo sich heute das Sportzentrum befindet. Das Foto unten zeigt den Ort dieses Verbrechens heute; die Stellen, an denen die beiden Mädchen starben, sind durch schwarze Kreise markiert.
 Nahe der Brauweiler Ortseinfahrt an der Donatusstraße wurden die beiden russischen Mädchen ermordet.
Vera Suchowerkowa aus Dmitrewsk, 19 Jahre alt, hatte als Putzhilfe in einem Kölner Krankenhaus gearbeitet. Sie war mit anderen Personen, die ebenfalls alle umkamen, festgenommen worden, obwohl gegen sie persönlich überhaupt nichts vorlag. Selbst nach den Maßstäben der Gestapo war sie unschuldig, aber das half ihr nicht, weil sie in der Haft zuviel miterlebt hatte und davon nach ihrer Freilassung hätte berichten können.
 Erkennungsdienstliches Foto von Nina Sawina
Nina Sawina aus Stalino war 21 Jahre alt. Zeugen schildern sie als auffallend hübsch und temperamentvoll. Sie hatte sich dazu überreden lassen, ihre Arbeitsstelle als Zwangsarbeiterin zu verlassen und in Erwartung des nahen Kriegsendes in Köln unterzutauchen. Die Gestapo warf ihr Plünderung, Waffenbesitz und das Verbergen von Russen vor. (Auf einem Trümmergrundstück nach etwas Verwertbarem fürs Überleben zu suchen, galt schon als Plünderung.) Die kriminalpolizeiliche Karteikarte beschuldigte sie „nur“ der „Hehlerei“. Jedenfalls waren ihr keine todeswürdigen Verbrechen vorzuwerfen.
In mehreren Nachkriegsprozessen wurde die Ermordung der beiden Mädchen strafrechtlich untersucht. Der nachstehende, stark gekürzte Auszug aus dem Prozeß gegen den Brauweiler Gestapobeamten Horst Gegusch im Jahre 1970 schildert Einzelheiten:
Auszug aus dem Urteil im Gegusch-Prozeß vom 2. April 1970 Nina Sawina wurde nunmehr zu der Stelle gefahren, die (Gestapokommissar) Kütter als Exekuti¬onsstätte ausgewählt hatte. Gemäß der vorher erfolgten Absprache nahmen (die Gestapobeamten) Gegusch und Hirschfeld das Mädchen ungefesselt in die Mitte und gingen ein Stück die Fahrstraße herunter. Nach etwa 50 bis 100 m Fußweg blieb Hirschfeld etwa eine Armlänge hinter dem Mädchen zurück, zog seine Dienstpistole, Kaliber 7,65 mm, zielte auf die Herzgegend des Mädchens und feuerte von hinten zwei Schüsse auf das Opfer ab. Das Mädchen fiel, in den Rücken getroffen, zu Boden, war jedoch nicht sofort tot, sondern sprach noch einige Worte, die Hirschfeld nicht verstand. Gegusch bückte sich nunmehr zu dem Mädchen herab, zog seine Pistole, setzte sie an die Schläfe oder das Herz des Mädchens und drückte ab. Durch diesen Schuss wurde Nina Sawina endgültig getötet. Durch den Ortspolizisten von Weiden hatte Kütter den Friedhofswärter Gottfried Busch zum Tatort bestellen lassen. Dieser lud den Leichnam auf seinen Handkarren und wartete in der Dunkelheit auf die zweite Erschießung. Der Fahrer Adams fuhr inzwischen zur Anstalt zurück, während Hirschfeld und der Angeklagte mit Kütter zusammen am Tatort warteten. Adams und Schiffer holten die Vera Suchowerkowa aus ihrer Zelle. Nachdem Schiffer und Adams das Mädchen an der vorbezeichneten Stelle hatten aussteigen lassen, wurde es von Hirschfeld und Gegusch in Empfang genommen. Sie nahmen es wie zuvor die Sawina in die Mitte und gingen mit ihm die Fahrstraße entlang. An der gleichen Stelle, an welcher die tödlichen Schüsse auf die Sawina abgegeben worden waren, blieb Gegusch ein kurzes Stück zurück, zog seine Pistole und gab mehrere, wenigstens aber zwei Schüsse auf die Vera Suchowerkowa ab. Sie sank sofort tödlich getroffen zu Boden. Auch diesmal tauchte wieder der Totengräber auf. Er verlud den Leichnam des Mädchens auf seinen Handkarren und transportierte beide Leichen zum Friedhof in Brauweiler. Hier sind beide Opfer in der Reihe 18, Grab Nr. 15, beigesetzt worden. Das Kommando begab sich in die Anstalt zurück, ohne dass viele Worte über die Angelegenheit gesprochen wurden. Kütter war in aufgeräumter Stimmung und erklärte: „Die sind hinüber“.
Der Verein für Geschichte e.V. bereitet zur Zeit eine Publikation über die Geschichte der Brauweiler Anstalt in der Nazizeit vor. Autoren sind Hermann Daners und Josef Wißkirchen. Das Buch wird im November dieses Jahres erscheinen. Titel: „Was in Brauweiler geschah. Die NS-Zeit und ihre Folgen in der Rheinischen Provinzial-Arbeitsanstalt“.
JW
(4/01/06)
  | Der älteste Totenzettel von 1663 stammt aus Köln |
Über Alter und Herkunft des Totenzettelbrauchs in katholischen Gegenden herrscht noch viel Unklarheit. Informationen, die man hierzu im Internet findet, sind unbefriedigend und teilweise auch nachweislich falsch. In einem Vortrag am 7. März 2006 in Pulheim mit dem Thema „Totenzettel: religions- und kulturgeschichtliche Anmerkungen“ hat Josef Wißkirchen hierzu neue Überlegungen angestellt. Er konnte sich dabei auf den bisher ältesten erhaltenen Totenzettel beziehen, der sich in der Totenzettelsammlung auf dieser Homepage befindet. Auszug aus dem Vortrag von Josef Wißkirchen:
Seit wann gibt es Totenzettel? Bei Recherchen im Internet findet man immer wieder die Antwort, sie seien im 17. Jahrhundert in den Niederlanden entstanden und hätten sich von dort aus über den Niederrhein nach Deutschland hinein verbreitet. Der älteste erhaltene niederländische Totenzettel stamme aus Amsterdam und dem Jahr 1668, und mit dem Hinweis darauf glaubt man Entstehungszeit und Herkunftsort dieses Brauchs benennen zu können. Aber es wäre ahistorisch gedacht, anzunehmen, 1668 sei in Amsterdam der Totenzettel erfunden worden. Die Kultur- und Sozialgeschichte wird nicht bestimmt durch punktuelle Erfindungen, sondern durch langfristige Entwicklungen. Die Behauptung, den ersten Totenzettel habe es in den Niederlanden gegeben, ist zudem nachweislich falsch. Im Januar dieses Jahres hat man in St. Ulrich in Frechen-Buschbell einen Totenzettel aus dem Jahre 1663 gefunden, er liegt heute im Pfarrarchiv der Kirchengemeinde St. Ulrich (Nr. 543). Diese Buschbeller Entdeckung ist eine kleine Sensation, denn es ist der älteste bisher bekannte Totenzettel weltweit; 19,5 cm x 15,5 cm ist er groß, größer also als die heute üblichen. Seine vorzügliche Erhaltung ist, nebenbei bemerkt, ein Beleg für die jahrhundertlange Lebensdauer echten alten Büttenpapiers.
 Ältestes bisher bekannter Totenzettel: Köln 1663
Gefunden haben ihn Martin Bock, der Geschäftsführer des Frechener Geschichtsvereins, und Pfarrer Thomas Wolff in einem Karton mit der Aufschrift „Reliquien“. Er lag darin in einem kleinen Säckchen und war zu einem kleinen Päckchen gefaltet (daher die Knickfalten!), in das Staub eingeschlossen war, der sich bei einer chemischen Analyse als die zerfallenen Reste menschlichen Gebeins erwies. Oben links erkennt man noch ein Loch, durch das einer der bunten Fäden gezogen war, mit denen man das Päckchen zusammengebunden und umwunden hatte. Oben in der Mitte sehen wir einen Totenschädel auf gekreuzten Gebeinsknochen – emblematisches Bild des Todes, das seit mehr als hundert Jahren völlig aus der Mode gekommen ist. Die beiden Initialen links und rechts ermahnen uns an unsere Sterblichkeit: „Memento Mori“, „Gedenke, daß du sterben mußt“. Dieser schöne Fund beweist, daß es bereits 1663 im Rheinland und wohl auch anderswo Totenzettel gegeben hat. Und damit wird auch deutlich, daß der Totenzettel nicht an einem bestimmten Ort und zu einer bestimmten Zeit „erfunden“ wurde, sondern daß er sich aus historisch gewachsenen Traditionen an verschiedenen Orten unabhängig voneinander entwickelt hat. Wo diese traditionellen Wurzeln liegen, soll im folgenden deutlicher werden. Der Wortlaut des Totenzettels von 1663 kann uns hierbei weiterhelfen:
IESVS, MARIA, FRANCISCVS, ELISABETH. Im Jahr nach der geburt Christi 1663, den 23. tag deß Monats Junii / umb den mittag / ist in unserem Closter S. Bonifacii / binnen Cöllen / dritten Reguls / deß H. Vatters Francisci / nach gedültig außgestandener langwiriger kranckheit / mit notwendigen heyligen Sacramenten der Christcatholischer kirchen wol versehen / verlangend auffgelöst zu werden / und mit Christo zu seyn / in beywesen und under dem betten aller ihrer mitschwestern / mit geistlicher resignation / andächtig im herrn entschlaffen unsere vielgeliebte mitschwester J. Catharina Balchems / in das zwey und viertzigste Jahr velata professa (= nach Einkleidung und Gelübde, nach ihrer Profeß) , ihres Althertumbs im 62. nachdem sie 40. Jahr das Ampt der Chorsängerin zu höchster Gottes Ehr / eifferig hat verwaltet. Für deren liebe Seel wir ewer andächtiges Gebett verträwlich begeren / im gleichen Zustand der ewrigen selbiges zu leisten uhrbietig (erbietig, bereitwillig). Requiescat in pace, Amen.
Gesandt hat man diesen Totenzettel an ein anderes Kloster. Die Nonnen dort spricht man mit dem Personalpronomen „euch“ direkt an und bittet um „ewer andächtiges Gebett“, und dann verspricht man, daß man selbst „im gleichen Zustand der ewrigen selbiges zu leisten uhrbietig“ sei, also bereit sei, den Armen Seelen des angeschriebenen Klosters „im gleichen Zustand“, d. h. im gleichen Falle, denselben Liebesdienst des fürbittenden Gebetes zu leisten. Die Beschäftigung mit einem anderen, ungefähr gleich alten Totenzettel von 1672 aus der Totenzettelsammlung der Universitätsbibliothek in Würzburg (URL: http://totenzettel.informatik.uni-wuerzburg.de) soll diesen Zusammenhang noch deutlicher machen. Dieser Totenzettel ist in lateinischer Sprache verfaßt, er wendet sich also nur an Lateinkundige. Er verkündet den Tod eines Mönchs mit Namen Franciscus Albert aus der Benediktinerabtei Münsterschwarzach, knapp 20 km östlich von Würzburg gelegen; der Verstorbene stammte aus Volkach, war erst 29 Jahre alt und starb an der Rückenmarkschwindsucht (hectica tabes) – zehn Jahre nach seiner Profeß und fünf Jahre nach seiner Priesterweihe. Er war ein blutjunger Mann. Wir erkennen hier wie in dem vorangegangenen Beispiel wesentliche Merkmale des Totenzettels: eingangs die Anrufung von Jesus und Maria sowie hier des Ordensgründers Benedikt. Es folgen Angaben zu Sterbejahr und Sterbeort; dann der Hinweis, daß der Verstorbene mit den üblichen Sakramenten der Kirche gestärkt worden sei und daß er unter den Gebeten seiner Mitbrüder verstorben sei. Danach folgen genauere Angaben zur Person und schließlich am Ende das Gebet: „Requiescat in pace“. Adressat des vom Kloster herausgegebenen Totenzettels ist nicht die damals weitgehend lese- und erst recht lateinunkundige Öffentlichkeit, es sind vielmehr die geistlichen Mitbrüder in anderen Benediktinerklöstern, denen man einen Totenzettel zusandte und die direkt mit dem Possessivpronomen „vester“ (euer) angesprochen werden: „Cuius animam suffragiorum forte indigam precibus & sacrificiis vestris enixe commendamus – Wir empfehlen seine der Fürbitte so bedürftige Seele nachdrücklich euren Gebeten und Meßopfern.“ Gleichzeitig versichern die Mönche von Münsterschwarzach, daß sie ihrerseits bereit seien (praestituri) zum gleichen Dienst brüderlicher und christlicher Liebe, wo sie darum gebeten würden: „reciproca fraternae & Christianae charitatis obsequia, ubi requisiti fuerimus, praestituri“. Im vorangegangenen Totenzettel haben wir eben diese Zusicherung in deutscher Sprache gelesen. Geschichtlicher Hintergrund des Totenzettels sind offenbar die Gebetsverbrüderungen (societates fraternitatis) zwischen verschiedenen Klöstern, wie sie seit dem 11. Jahrhundert durch die cluniazensische Reformbewegung verbreitet waren. Man teilte sich gegenseitig die Namen der verstorbenen Mitbrüder oder -schwestern, Patrone, Stifter, Wohltäter oder sonstiger angesehener Personen mit, derer im hl. Meßopfer gedacht werden sollte. Sie wurden auch gegebenenfalls unter ihrem Sterbedatum in das klösterliche Nekrologium, eine Art Kalender der Verstorbenen, eingetragen, und an ihrem Todestag wurde ihrer im Gottesdienst gedacht. JW
(4/01/06)
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