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  | Alte Martinuskirche in Stommeln |
Die Alte Kirche in Stommeln, malerisch auf dem Friedhofshügel gelegen, ist ein kunstgeschichtliches Kleinod. Bis 1904 war sie die katholische Pfarrkirche des Ortes, mußte diesen Rang aber dann an die in Ortsmitte neu erbaute, wesentlich größere neugotische Kirche abtreten. Weil sie bereits Ende des 19. Jahrhunderts unter Denkmalschutz gestellt worden war, ist sie nicht, wie viele andere mittelalterliche Dorfkirchen, abgerissen worden, sondern wird von der katholischen Gemeinde unterhalten und für besondere Gottesdienste genutzt. Die Stommelner hängen an ihrer Alten Kirche, und jeder Besucher des Friedhofs wird ihnen darin Recht geben
 Alte Martinuskirche in Stommeln
Viele Jahrhunderte haben an ihr gebaut, und daraus ist ihr heutiges pittoreskes Erscheinungsbild entstanden. Im Kern geht sie auf eine kleine romanische Saalkirche mit vorgelagertem Westturm zurück aus der ersten Hälfte des 12. Jahrhunderts zurück. Im 16. Jahrhundert wurden nach und nach der spätgotische Chor sowie die beiden Seitenschiffe angebaut. 1677 wurde der Turm um ein Geschoß erhöht und mit dem spitzen Pyramidenhelm versehen. Der Wechsel von rotbraunem Back- und weißem Tuffstein gibt dem Gemäuer seine belebende Farbigkeit.
 Turmportal der Alten Kirche in Stommeln
Das bronzene Turmportal wurde 1967 von Kurt Wolf von Borries geschaffen. Es enthält auf den Türflügeln fünf kleinformatige Reliefs zu den christlichen Werken der Barmherzigkeit. Über einem Wolkenband erkennt man oben das Himmlische Jerusalem. Das Seitenportal, ebenfalls von v. Borries, zeigt aufrecht stehende Ähren, was als Referenz für die bäuerliche Tradition Stommelns, aber auch als eucharistisches Symbol zu verstehen ist. Das Innere ist außerhalb der Gottesdienste nicht zugänglich. Im Oktober dieses Jahres wird eine Sonderveröffentlichung unseres Vereins erscheinen, in der die Alte Kirche in Stommeln zum ersten Mal eine umfassende Würdigung erfahren wird. Verfasser und Titel: Josef Wißkirchen Kirchen und Kapellen, Kreuzwege und Wegekreuze in Stommeln
(3/01/04)
  | Baumeister Friedrich Miethe aus Pulheim starb 1932 eines gewaltsamen Todes |
Der Friedrich-Miethe-Weg in Pulheim trägt den Namen eines ortsansässigen Bauunternehmers aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, von dem bis heute einige Bauten in den Orten des Stadtgebiets erhalten sind. 1932 starb Miethe, nachdem er eine Schlägerei verursacht hatte, an den Folgen eines Messerstiches. Der Kölner Lokal-Anzeiger berichtete am 7. Dezember 1932 in seinem Lokalteil über den diesbezüglichen Prozeß. 7. Dezember 1932 (Nr. 387)
Kriminalaffäre aus Pulheim vor dem Schwurgericht Am vergangenen Samstag verhandelte das Kölner Schwurgericht gegen die Angeklagten Schlömer und Genossen wegen Körperverletzung mit Todesfolge. In dieser Sache, die sich am 20. August d. J. in Pulheim bei Köln abspielte und der der Bauunternehmer Miethe zum Opfer fiel, stehen drei Angeklagte vor den Geschworenen, nämlich der 24jährige Schuhmacher Peter Schlömer, der 35jährige Melker Gottfried Müller und der 29jährige Arbeiter Wilhelm Lahouse. Zunächst gibt der Angeklagte Schlömer eine sehr eingehende Schilderung seiner Streitigkeiten mit dem Bauunternehmer Miethe, die zu der Tat geführt haben. Miethe und Schlömer, der bei ersterem im Hause wohnte, konnten sich nicht vertragen. Schlömer erklärte, er sei lange Zeit hindurch fortgesetzt von dem viel stärkeren Miethe bedroht und beschimpft worden und habe sich in seiner Wohnung schließlich nicht mehr sicher gefühlt. In der letzten Zeit vor der Tat sei das Verhältnis immer unerträglicher geworden. Miethe habe ihm u. a. die Wohnung demoliert, einmal habe er seine kranke Frau gegen den Leib getreten, ein andermal habe er ihn aus dem Hause verjagt und mit einem Hammer nach ihm geworfen. Alle Versuche, bei der Polizei, beim Kreisarzt, beim Landratsamt, beim Gemeinderat und beim Schiedsmann, einen friedlichen Zustand herbeizuführen oder Schutz zu erhalten, seien vergeblich gewesen. Einmal sei er unter polizeilichem Schutz mit Frau und Kind von Hause weggegangen. Am Tage der Tat hatte Schlömer seinem heutigen Mitangeklagten sein Leid geklagt. Sie saßen dann zusammen auf einigen dem Miethe gehörenden Bökken. Als Miethe das Haus verließ, um eine Wirtschaft aufzusuchen, sagte er den Leuten hierüber nichts, jedoch als er zurückkehrte, forderte er sie auf, von den Böcken aufzustehen, und warf sie gleichzeitig herunter. Es kam dann im Augenblick zu einer Schlägerei, in deren Verlauf der Angeklagte Schlömer dem Bauunternehmer einen Stich beibrachte, an dessen Folgen er starb. Die Angeklagten Müller und Lahouse bestätigten diese Darstellung des Schlömer und bestreiten in Übereinstimmung mit ihm jede vorher gefaßte Absicht zu einer Gewalttat. Sie hätten lediglich vorgehabt, im Falle, daß Miethe wieder aggressiv werden sollte, sich zu wehren. Insbesondere erklärten die beiden Mitangeklagten Lahouse und Müller, sie hätten keine Ahnung davon gehabt, daß Schlömer ein Messer hatte. Nachdem die sich kurz gestaltende Beweisaufnahme keine wesentlich anderen Ergebnisse gezeitigt hatte, faßte der Staatsanwalt die Tatsachen noch einmal kurz zusammen und stellte fest, daß Schlömer im Lauf der Rauferei mit Miethe ins Haus lief und ein Schustermesser holte, womit er dem Bauunternehmer mehrere Stiche beibrachte, deren einer die Halsschlagader traf und den Tod des Verletzten herbeiführte. Schlömer sei damit der Körperverletzung nach § 226 des Strafgesetzbuches schuldig. Die beiden anderen Angeklagten hätten von dem Messer nichts gewußt, wohl aber wären sie nicht unverschuldet in die Schlägerei hineingeraten. Schlömer, so sagte der Anklagevertreter u. a. zum Strafmaß, habe unter dem gesteigerten Eindruck der fortgesetzten Drangsalierungen durch Miethe gehandelt. Er sei durch diesen Mann geradezu „bis zur Weißglut gereizt worden“, der tatsächlich ein Rohling gewesen sei. Er könne daher sämtlichen Angeklagten weitgehend entgegenkommen. Die Anträge lauteten gegen Schlömer auf ein Jahr Gefängnis, gegen Müller und Lahouse, die mit der Bluttat als solcher gar nichts zu tun haben, auf je einen Monat Gefängnis. Für alle drei Angeklagten beantragte der Staatsanwalt die Anrechnung der Untersuchungshaft. Das Urteil lautete antragsgemäß.
Quelle: Josef Wißkirchen (Hrsg.): Lokalteil Stommeln und Umgebung 1918-1939. Tagebuch des Stommelner Zeitungsagenten Lorenz Simon.
Hinweis: Dieses 235 Seiten umfassende E-Book finden Sie als PDF-Datei in unserem Ordner THESAURUS. Dort können Sie es sich kostenlos herunterladen.
(3/01/04)
  | Postverhältnisse in Stommeln anno 1928 |
Viermal am Tag wurden die Briefkästen geleert, und ein Brief, der bis um 11.30 Uhr in Stommeln im Briefkasten lag, wurde noch am gleichen Tag in Köln zugestellt. Das ist dem folgenden Zeitungsbericht aus dem Kölner Lokal-Anzeiger vom 26. Januar 1928 zu entnehmen. Die Postverhältnisse in Stommeln Auf vielfach lautgewordene Klagen hin haben wir die Oberpostdirektion um eine Prüfung der Stommelner Postverhältnisse gebeten. Im Interesse einer Klärung geben wir die ausführliche Antwort der Oberpostdirektion wieder: Die Prüfung durch einen Beauftragten der Oberpostdirektion an Ort und Stelle hat ergeben, daß die Beschwerden unbegründet sind. Der Zustell-, Briefkastenleerungs- und Beförderungsdienst beim Postamt Stommeln ist zweckmäßig organisiert. Es werden sämtliche mit einer Bahnpost besetzten Reichsbahnzüge, die in Stommeln halten, zur Postsachenbeförderung benutzt. Die erste Post erhält das Postamt mit Bahnpost 10 Köln - M.Gladbach Z 77, an Stommeln 6,28 Uhr. Im Anschluß hieran erfolgt um 8 Uhr die Zustellung des Ortsbezirks und der drei Landzustellbezirke; die erstere ist um 10,30 beendet, während die Landzusteller um 11 Uhr, 12 Uhr und 12,30 Uhr von ihren dienstlichen sechs Briefkästen werden zum ersten Mal um 6 Uhr geleert und die Briefsendungen dem Zug 77 zugeführt. Der zweite Kartenschluß geht mit Bahnpost 10 Venlo - Köln Z 592, an Stommeln 12,59 Uhr, ein, mit dem die Berliner Post sowie die Post aus Norddeutschland eintreffen. Auch zu diesem Zuge werden um 11,30 Uhr sämtliche Kästen geleert, so daß also ein bis zu dieser Zeit eingelieferter Brief nach Köln noch in der Nachmittagszustellung in Köln gelangt. Die dritte Post trifft mit Bahnpost 10 Köln - M.Gladbach Z 597, an Stommeln 15,30 Uhr, ein, an die sich die zweite Ortsbestellung von 16 Uhr bis 18,15 anschließt. Zu diesem Zug wurden bisher allerdings nur vier Kästen geleert, während die etwa 20 Minuten vom Postamt entfernten zwei Kästen in der Nettegasse und Kattenberg nicht geleert wurden, weil sie angeblich nur so wenige oder gar keine Briefsendungen enthalten sollen. Es ist aber angeordnet worden, daß künftig auch diese Kästen zu dem Zuge stets zu leeren sind. Die vierte Post erhält das Postamt mit Bahnpost 10 M.Gladbach - Köln Z 82, an Stommeln 19,36 Uhr, mit der zugleich die gesamte Abendauslieferung abbefördert wird. Zu diesem Zuge müssen vier Briefkästen bereits um 18 Uhr geleert werden, weil eine spätere Leerung sich mit dem vorhandenen Personal nicht durchführen läßt. Dem Absender ist aber die Möglichkeit gegeben, Briefe bis zum Abgange der Post vom Postamte 19,15 Uhr durch den Posthausbriefkasten oder den Bahnhofsbriefkasten auszuliefern. Hieraus geht hervor, daß das Postamt Stommeln in bezug auf Beförderungs- und Zustellungsverhältnisse nicht schlechter gestellt sei als alle anderen Postämter geringeren Umfangs des Bezirks und daß die Zahl seiner Kastenleerungen (vier) die der ünrigen Ämter großenteils überflügelt. Was die von einem Beschwerdeführer besonders angeführte verspätete Überkunft von Scheckbriefen anlangt, so glaubt er vermutlich, wenn er heute eine Postschecküberweisung u.s.w. absende, die Gutschrift u.s.w. bereits morgen in den Händen des Empfängers sein müsse, die weitere Behandlung der Überweisungen u.s.w. beim Postscheckamt ist ihm offenbar unbekannt. Die Landzustellverhältnisse des Postamts Stommeln sind nicht ungünstiger als die der übrigen Ämter des Bezirks. Die Kästen in den Landorten werden morgens durch die Landzusteller auf den Zustellgängen geleert; ein Brief, der kurz nach Leerung in den Kasten geworfen wird, bleibt allerdings bis zum anderen Morgen liegen. Vielleicht hat jener Einsender diesen Mißstand im Auge. Diese Verhältnisse bestehen aber überall auf dem flachen Lande und werden erst mit der in Aussicht genommenen Verkraftung des Landpostwesens verschwinden, die eine zweimalige Zustellung u.s.w. für die Landorte vorsieht.
Quelle: Josef Wißkirchen (Hrsg.): Lokalteil Stommeln und Umgebung 1918-1939. Tagebuch des Stommelner Zeitungsagenten Lorenz Simon.
Hinweis: Dieses 235 Seiten umfassende E-Book finden Sie als PDF-Datei in unserem Ordner THESAURUS. Dort können Sie es sich kostenlos herunterladen.
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